Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften Lagerplatzgebiet Hemminger Straße mit den Teilgeltungsbereichen 1+2 (Weil 222) im Stadtbezirk Stuttgart-Weilimdorf GRDrs. 897/2023

Bezirksbeirat gibt nach langer Diskussion einem neuen Auslegungsbeschluss für die Hemminger Straße und Lagerplatzgebiet “grünes Licht”

(RED) Weilimdorfs Handwerksbetrieben fehlen Erweiterungsflächen – bzw. Betriebsflächen grundsätzlich. Mit der ersten Sitzung von Weilimdorfs neuen Bezirksvorsteher Julian Schahl war dies auf dessen erster Sitzung des Bezirksbeirat gleich das Top-Thema des Abends.

Seit einigen Jahren suchen viele Betriebe wie Handwerksunternehmen im Stadtbezirk Flächen für ihre Unternehmen, sei es für reine Dienstleistungen – aber auch vor allem Lagerflächen. Harald Wüstling, Lea-Sophie Gräter sowie Kathrin Steimle vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, sowie Markus Hertner von der Abteilung Wirtschaftsförderung der Stadt Stuttgart, machten aber am Mittwochabend, 22. November 2023, dem Bezirksbeirat wie den Handwerksbetrieben wenig Hoffnung auf eine “schnelle Problemlösung” – selbst wenn alles nun reibungslos funktioniert, was den Ablauf der behördlichen Planungen angeht, werden Jahre ins “Ländle” gehen.

Grundsätzlich, so Hertner und Steimle, seien lange Jahre von den Betrieben in der Landeshauptstadt keine Flächen angefragt gewesen. Bereits in den 1980er Jahren und zuletzt 2008 wollte die Stadt “Handwerkerhöfe” einrichten, die jedoch keine Nachfrage erhielten. Hinzu kommt nun aktuell, dass im gesamten Stadtgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart so gut wie kein Entwicklungspotential für neue Gewerbeflächen mehr vorhanden sei – im Gegensatz zum Umland mit den umgangssprachlichen “grünen Wiesen”. Hertner fügte an, dass eine Flächenverwaltung wie früher heute nicht mehr möglich ist, so dass man nun vorhandene Flächen intensivieren müsse. “Auch muss man sich grundsätzlich vorerst davon verabschieden, dass man Flächen zu sinnvollen Preisen kaufen kann. Bei mehr als 1500 Euro der Quadratmeter ist das utopisch während das Umland zu Dumpingpreisen Flächen anbietet. Vorerst sind nur Anmietungen für mehrere Jahre sinnvoll”, so Hertner erläuternd. Zwar sei die Problematik inzwischen in den Ämtern hinlänglich bekannt, man sei auch aktiv geworden – aber eine kurzfristige Lösung sei ausgeschlossen: “Wir reden eher von Jahren, bis es Lösungen gibt!”. Eine Unternehmensbefragungen zu Flächenbedarfen durch die Wirtschaftsförderung ist aktuell am Laufen, die Umfrage zu Produktion und Logistik ist bereits im Sommer 2023 erfolgt. Für einen “integrierten Handlungsansatz der Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung” ist im Doppelhaushalt 2024/25 eine Projektmittelanmeldung erfolgt, die eine Machbarkeitsstudie zu Handwerks- und Gewerbehöfen und Überprüfung an ausgewählten Modellstandorten (z. B. Weilimdorf) vorsieht, ebenso eine Wirtschaftsflächen-Koordination u.a. in den Gewerbegebieten von Suttgart.

Immerhin eine Fläche in Weilimdorf kann in absehbarer Zeit nun für eine Neuordnung in Aussicht gestellt werden. Bereits am 15. Februar 2023 war das Lagerplatzgebiet an der Hemminger Straße Diskussionspunkt im Bezirksbeirat (weilimdorf.de berichtete). Das Gremium hat damals die vorgeschlagene Version abgelehnt. Nun wurde eine überarbeitete “Variante B” dem Bezirksbeirat vorgestellt. Hier ist die Umsiedelung des Dachdeckerbetriebes Reinhold Holzbau aus dem Nordbereich in den Südbereich mit einer Flächenvergrößerung vorgesehen. Der Wertstoffhof würde “an Ort und Stelle” bleiben, zwei weitere Flächen bleiben einem Gerlinger wie Ditzinger Unternehmen vorbehalten. Die verbleibende Planfläche würde dann neu zugeordnet werden können.

Der “Bebauungsplanentwurf Variante B” sieht ebenso vor:

 

  • Reduzierung nördlicher Geltungsbereich / Grünfläche, um „Bestandsschutz“ bestehender Lagerplätze nicht in Frage zu stellen
  • Verlagerung „Dachdeckerbetrieb“ auf südliche „SO Lagerplatzfläche“ (Bereich ehem. Heizzentrale)
  • rechtskonforme Abgrenzung „SO Lagerplatzfläche“ mit klarer kompakter begrünter Biotopzone

Nachdem der Bezirsbeirat “zähneknirschend” dieser Präsentation der Variante B sein einstimmiges “Ja” mit auf den Weg gegeben hat, ist nun die Fassung des Auslegungsbeschluss „Bebauungsplanentwurf mit geändertem Geltungsbereich (Variante B)“ sowie Auslegung der entsprechend geänderten Planunterlagen und ein zügiger Abschluss des Bebauungsplanverfahrens möglich – so niemand neuerlich Einspruch einlegt.

Im Ablauf der vorangegangen umfassenden Diskussion wurde parteiübergreifend der lange Zeitrahmen kritisiert – und vor einer Abwanderung der Weilimdorfer Betriebe ins Umland gewarnt: “Es muss endlich lösungsorieniert und zügig gearbeitet werden”, gab Stephan Gier (CDU) den Behördenvertretern mit auf den Weg. Auch Dieter Benz (SPD) mahnte an, dass das Problem in Weilimdorf seit Jahrzehnten bekannt sei, sich aber viele Jahre von städtischer Seite nicht drum gekümmert wurde. Barbara Graf (GRÜNE) freute sich letztlich zumindest darüber, dass nun “endlich Bewegung” in die Sache komme und hofft dass bis zum Sommer 2024 ein Ergebnisbericht vorliegt: “Ich erhoffe mir proaktive Gespräche in den kommenden Wochen und Monaten!”.

 

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